Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28430
FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99 (https://dejure.org/2002,28430)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 K 2427/99 (https://dejure.org/2002,28430)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 K 2427/99 (https://dejure.org/2002,28430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,28430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97 , BStBl II 1999, 41, m.w.N.).

    Die generelle Geltungsanordnung des Gesetzes darf durch eine Billigkeitsmaßnahme nicht unterlaufen werden (vgl. BFH-Urteil IV R 69/97 , a.a.O.).

  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    Vom Finanzgericht darf die behördliche Ermessensentscheidung gemäß § 102 FGO nur darauf überprüft werden, ob sie rechtswidrig ist, weil die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht einwandfrei und erschöpfend ermittelt hat, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 98/97 , BFH/NV 1998, 1376).

    Dies ist anzunehmen, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage hätte er sie geregelt im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. BFH-Urteil II R 98/97, a.a.O.).

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    So kann z. B. das Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die für sich allein gesehen noch nicht geeignet sind, eine Billigkeitsmaßnahme zu begründen, dazu führen, dass diese in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, welche die Durchsetzung des Steueranspruchs als sachlich unbillig erscheinen lässt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 , BStBl II 1995, 297).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    Bei dieser Ermessensentscheidung werden Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971, GmS-OGB 3/70 , BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 24.11.1988 - V R 186/83

    Erlass von Umsatzsteuer wegen Fehlens des Ausfuhrnachweises wegen Verlorengehens

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    Zwar möge es im Einzelfall sachlich nicht unbillig sein, wenn das Finanzamt eine Umsatzsteuer erhebe, die der Lieferant beim Vorsteuerabzugsberechtigten nicht mehr nachberechnen könne, weil dieser in Konkurs gefallen ist (so BFH-Urteil vom 24. November 1988, BFH/NV 1989, 419).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2001 - 1 K 2345/99

    Steuerfreiheit für Lieferungen an sowjetische Truppen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 1 K 2427/99
    Mit Urteil vom 25. Juli 2001 ( Az.: 1 K 2345/99 ), welches inzwischen rechtskräftig ist, hat der Senat die Klage wegen Umsatzsteuer 1991 und 1992 als unbegründet abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht